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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2012 - L 10 VE 11/11   

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https://dejure.org/2012,125048
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2012 - L 10 VE 11/11 (https://dejure.org/2012,125048)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.02.2012 - L 10 VE 11/11 (https://dejure.org/2012,125048)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - L 10 VE 11/11 (https://dejure.org/2012,125048)
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  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R

    Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2012 - L 10 VE 11/11
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts liegt ein tätlicher Angriff bei einer in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines Anderen zielenden gewaltsamen Einwirkung vor (Urteil vom 29. April 2010, Az.: B 9 VG 1/09 R, SozR 4-3800 § 1 Nr. 17).
  • BSG, 31.05.1989 - 9 RVg 3/89

    Beweiserleichterung nach § 15 KOVVfG gilt auch für Gewaltopfer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2012 - L 10 VE 11/11
    Es ist anerkannt, dass diese Beweiserleichterung nicht nur im Verwaltungsverfahren, sondern auch im Rahmen der gerichtlichen Klärung von Ansprüchen nach dem OEG dem Antragsteller zugute kommt (BSG, Urteil vom 22. Juni 1988, Az.: 9/9 a RVg 3/08, SozR 1500 § 128 Nr. 34; Urteil vom 31. Mai 1989, Az.: 9 RVg 3/89, SozR 1500 § 128 Nr. 39).
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2012 - L 10 VE 11/11
    Glaubhaftmachung bedeutet das Dartun überwiegender Wahrscheinlichkeit, d.h. der guten Möglichkeit, dass der Vorgang sich so zugetragen hat, wobei durchaus gewisse Zweifel bestehen bleiben können (BSG, Beschluss vom 8. August 2001, Az.: B 9 V 23/01 B, SozR 3-3900 § 15 Nr. 4).
  • BSG, 22.06.1988 - 9a RVg 3/87

    Gewaltopferentschädigung - Angriff - Beweis - Feindselige Haltung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2012 - L 10 VE 11/11
    Es ist anerkannt, dass diese Beweiserleichterung nicht nur im Verwaltungsverfahren, sondern auch im Rahmen der gerichtlichen Klärung von Ansprüchen nach dem OEG dem Antragsteller zugute kommt (BSG, Urteil vom 22. Juni 1988, Az.: 9/9 a RVg 3/08, SozR 1500 § 128 Nr. 34; Urteil vom 31. Mai 1989, Az.: 9 RVg 3/89, SozR 1500 § 128 Nr. 39).
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Nachstellung - Stalking - Straftat

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2012 - L 10 VE 11/11
    Das Bundessozialgericht sieht die Grenze der Wortlautinterpretation jedenfalls dann erreicht, wenn sich die auf das Opfer gerichtete Einwirkung ohne Einsatz körperlicher Mittel - allein als intellektuell oder psychisch vermittelte Beeinträchtigung darstellt und nicht unmittelbar auf die körperliche Integrität abzielt (Urteil vom 7. April 2011, Az. B 9 VG 2/10 R).
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